Defintion Old- & Youngtimer in Deutschland

Oldtimer in Deutschland

Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.

Die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und die Technik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen – von Fall zu Fall unterschiedlich – grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.

Youngtimer

Hauptartikel: Youngtimer

Ältere Fahrzeuge, die noch keine Oldtimer sind, werden im deutschsprachigen Raum als Youngtimer bezeichnet. Das Wort „Youngtimer“ ist ein Scheinanglizismus, der im Englischen keine Bedeutung besitzt. Die vergleichbare englische Bezeichnung ist „modern classic“.
 

Sammler-07-Wechselkennzeichen

Bis 28. Februar 2007 für mindestens 20 Jahre, nach diesem Zeitpunkt für mindestens 30 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge möglich. Zu erkennen ist die rote 07er-Nummer (z.B. ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (z.B. ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Zur roten 07er-Nummer gehört jeweils ein rotes Heftchen (in den Bundesländern verschieden), in welches die Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z.Zt. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 Euro und für 07er-Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 Euro.

Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder. Mit Beginn 2007 verlieren nicht unbedingt alle auf befristeten 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, diesen Status. Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.

Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.

Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltagsgebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechselkennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.

Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:

  1. Der Oldtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 30, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.
  2. Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
  3. In einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
  4. Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldtimer zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldtimer im Wechsel bewegt werden dürfen.
  5. Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
  6. polizeiliches Führungszeugnis ist in vielen Landkreisen vorzulegen.

Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.

Oldtimer-H-Autokennzeichen

 
Beispiel für ein H-Kennzeichen

In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das H für Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Üblicherweise werden die Kennzeichen als Euro-Kennzeichen herausgegeben, auch wenn das Fahrzeug vorher ein DIN-Kennzeichen trug. Alle Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit, ebenso alle Diesel mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen einfahren. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Ein weiterer Vorteil dieses Status' liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt.

Siehe auch: Statistiken zum H-Kennzeichen

In Bremen und Hessen galt nach 2010 eine Ausnahmeverordnung, nach der gegen eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro anstatt EU-„H-Kennzeichen“ auch DIN-Kennzeichen mit dem H-Zusatz vergeben werden konnten; die Möglichkeit wurde wieder abgeschafft, da sie gegen Bundesrecht verstieß.

Bestand an ausgewählten Oldtimern

Aufgeführt ist die Anzahl der in Deutschland angemeldeten Personenkraftwagen von ausgewählten Oldtimer-Modellreihen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres laut Kraftfahrt-Bundesamt, unabhängig von ihrem Alter oder dem Führen des H-Kennzeichens.

Modellreihe 2008[1] 2009[1]       2013
Volkswagen Käfer 54.226 53.227       50.106
Sachsenring Trabant 38.912 37.124       32.485
Mercedes-Benz /8 (/8) 14.881 14.950        
Citroën 2CV 14.063 13.613       12.646
Automobilwerk Eisenach Wartburg 8.727 8.222       7.195
Mercedes-Benz W 110/
W 111/W 112 (Heckflosse)
5.843 5.896        
Opel Manta 3.942 3.889       3.787
BMW 02 3.743 3.775        
Fiat Nuova 500 3.340 3.438        
Ford Capri 2.685 2.650       2.584
Renault 4 3.274 2.575       2.108


Quelle: Wikipedia

Eröffnungsfahrt

21.04.24 9:30 (!)

Treffpunkt: Mannheimer Straße 140

 

Nächster Stammtisch

08.05.24 19:30

Baby Luna Kirrlach, 

St. Leoner Str. 66

1. Oldtimerclub Waghäusel e.V.
im ADAC

Vorsitzender:Götz R. Stoll

Nachtigallenweg 3a

76694 Forst (Baden)
E-Mail: info@1ocw.de

 

 

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